Mit dem nächsten Beitragseinzug am 1. April 2016 werden bereits die neuen Mitgliedsbeiträge gültig sein. Für alle Mitglieder, die eine quartalsweise Zahlungsweise gewählt haben, wird ab 1.4. einfach der neue Quarteilsbeitrag berechnet. Anders ist es bei Mitgliedern, die ihren Jahresbeitrag oder Halbjahresbeitrag schon entrichtet haben. Hier wird ein einmaliger Sonderbeitrag erhoben, der die Differenz zum neuen Beitrag ausgleicht. Für Jahresbeiträge wird folglich am 1.4. ein einmaliger Zusatzbeitrag von 9,- Euro eingezogen. Für Halbjahresbeiträge ein einmaliger Zusatzbeitrag von 3,- Euro.