Inzidenzwert erneut über 100 – Geschäfte im Kreis schließen
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Sportliche Betätigungen im Amateur- und Freizeitsport bleiben in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien und dabei nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei gilt das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung. Gleiches gilt für Training im Amateur- und Freizeitsport für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einem Trainer im Außenbereich sowie auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen. „Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur sind dagegen untersagt“, betonte Ganster.
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(Pirmasenser Zeitung)